Treppen berechnen in 12 Schritten

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Dreiläufige Podesttreppe in Winkelstufen- Ausführung mit Glasgeländer, Holzmanufaktur Ballert e.K. Holzmanufaktur Ballert e.K. Лестницы
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Es ist Zeit für Veränderung. Ihr plant ein neues Layout für euer Zuhause, wollte die Innenarchitektur neu gestalten, doch der Blick auf die Treppenberechnung verunsichert euch? Egal ob ihr im Rahmen einer Sanierung eine neue Treppe setzen oder in einem Neubau ein Treppenobjekt einbauen wollt, Planung und Bau im privaten Hausbau erfordern ein gewisses Verständnis für die in Deutschland festgelegten und zu berücksichtigenden DIN Maße.

Dabei stellt sich heraus, dass gerade die ersten Schritte und Formeln recht einfach nachzuvollziehen sind und sie euch auf recht unkomplizierte Weise zu einem Überblick verhelfen. Ob es sich um Treppenmaße oder Steigungswinkel handelt, so lässt sich schnell kalkulieren, was möglich ist und was nicht. Im folgenden Ideenbuch habe ich euch 12 Punkte zusammengestellt, die euch in den ersten Phasen des Treppenbaus unterstützen können.

Private Treppenbauprojekte

In Deutschland sind hinsichtlich jeglicher Treppenbau-Vorhaben, die Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen betreffen, Maßvorgaben laut DIN 18065 einzuhalten. Das sollte euch nicht davon abhalten, eine Treppe zu neu zu planen, umzusetzen oder neu einzubauen.

Interessant hierbei ist, dass sich in anderen Ländern andere Maße bzw. Maßvorgaben zu finden scheinen. Das beste Beispiel sind die historischen Häuser in Amsterdam. Schon einmal eine holländische Stiege hinauf- oder hinabgestiegen? Das ist sicherlich eine ungewohnte Erfahrung und führt mitunter zu unsicherem Gang. Um Schwierigkeiten dieser Art zu vermeiden, gibt es im Deutschen Gesetz eine Norm, in deren Rahmen sich die Maße aller Treppenhäuser einer Kategorie bewegen müssen.

Erste Schritte I

Bevor ihr euch mit eurem Vorhaben an die verschiedenen Online Rechner wendet, solltet ihr euch einen Überblick über die wichtigsten Fachbegriffe verschaffen. Dabei geht es im Allgemeinen um die Anzahl, Höhe und Tiefe der Stufen. Vielleicht sind auch die Begriffe Laufweite und Steigung schon einmal angesprochen worden.

Erste Schritte II

Es gilt bei einem Treppenbau im Privatbereich darum, die durch die DIN 18065 festgelegten Regeln des Treppenbaus zu beachten. Diese DIN wird unten noch detaillierter erläutert. Findet das Reglement erst einmal Beachtung, kann architektonisches Design und Treppenart darauf bezogen entworfen werden.

Begriffe der Treppe I

  • Antritt: Der Antritt ist die erste bzw. unterste Stufe einer Treppe.
  • Austritt: Der Austritt ist die letzte bzw. oberste Stufe einer Treppe. Eine Treppe wird also von unten nach oben betrachtet.
  • Auftritt: Der Auftritt beschreibt die Stufentiefe bis zum Beginn der darüber liegenden bzw. nächsten Stufe.
  • Schrittmaß: Das Schrittmaß ist die Länge eines Schrittes, gemessen von Fersenkante zu Fersenkante. Das Schrittmaß eines Erwachsenen wird oft mit einem Durchschnittswert von 63 cm berechnet.
  • Nutzbare Laufbreite: Die nutzbare Laufbreite einer Stufe wird abzüglich der Handläufe und Halterungen berechnet.

Begriffe der Treppe II

  • Trittstufe: Alle Stufen, inkl. Antritt und Austritt, werden Trittstufen genannt.
  • Setzstufe: Bei geschlossenen Treppen wird die senkrechte Hinterwand zwischen zwei Trittstufen Setzstufe genannt. Bei offenen Treppen gibt es keine Setzstufen.
  • Steigung: Der vertikale Raum sowohl zwischen zwei Stufen als auch zwischen Antritt und Austritt einer Treppe wird Steigung genannt.
  • 1/4 gewendelte Treppe: eine Treppe dieser Art wendet sich um 90 Grad zwischen Antritt und Austritt.
  • 1/2 gewendelte Treppe: eine Treppe dieser Art wendet sich um 180 Grad zwischen Antritt und Austritt.

Bestimmungen

Im Rahmen der DIN 18065 Verordnung wird zwischen baurechtlich notwendigen und zusätzlichen bzw. baurechtlich nicht notwendigen Treppen unterschieden.

Zu letzteren gehören beispielsweise Treppen innerhalb einer Wohnung oder Steil- und Leitertreppen, die einen Dachboden erschließen.

DIN 18065 – Notwendige Treppen

DIN 18065 legt u.a. folgende Rahmenbedingungen für den Treppenbau fest:

  • Für notwendige Treppen (Fluchtwege) ist eine nutzbare Laufbreite von mindestens 80 cm vorgesehen.
  • Die Steigung zwischen den einzelnen Stufen muss zwischen 14 cm und 20 cm liegen.
  • Der Auftritt muss zwischen 23 cm und 37 cm tief sein.

DIN 18065 – Nicht notwendige Treppen

  • Für nicht notwendige Treppen ins eine nutzbare Laufbreite von mindestens 50 cm zu kalkulieren.
  • Die Steigung darf zwischen 14 cm und 21 cm liegen.
  • Der Auftritt muss zwischen 21 cm und 37 cm tief sein.



Treppenberechnung

Grundsätzlich gelten eine Steigung von insgesamt 30% und Stufen von 27 cm Tiefe und 18 cm Höhe als sehr bequem. Diese Werte sind als ersten Ansatz bei der Planung einer Treppe daher empfehlenswert und sollten im ersten Schritt berücksichtigt werden.

Bekannt wird euch von Beginn an die zu überwindende Höhe sein. Diese Höhe, in vielen Fällen der Raumhöhe des unteren Stockwerks entsprechend, bildet die Konstante für die Berechnung der Treppe.

Rechenformeln und Regeln

  • Die Lauflinie: Bei der Planung einer Innentreppe geht ihr von einem Schrittweg auf dem Mitte der Treppe aus. Auch bei geschwungenen bzw. Wendeltreppen muss diese Lauflinie den DIN Normen entsprechen.
  • Steigungshöhe (detaillierte Formel und Berechnung siehe unten)
  • Auftrittsbreite: Schrittmaß – 2x Steigungshöhe

Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel

  • Sicherheitsregel: Steigungshöhe + Auftrittsbreite = 46 cm
  • Bequemlichkeitsregel: Auftrittsbreite – Steigungshöhe = 12 cm

Anzahl der Stufen

Die Anzahl der Stufen lässt sich noch mit einer verhältnismäßig einfachen Formel ermitteln: Zu überwindende Höhe / Steigungshöhe = Anzahl der Auftritte (Stufen).

Beispiel: Im Erdgeschoss habt ihr eine Deckenhöhe von 3 Metern, d.h. ihr habt 3 Meter zu überwindende Höhe. 18 cm ist eine als bequem bekannte und im DIN Rahmen liegende Steigungshöhe der einzelnen Stufe. Daraus ergibt sich: 300 cm / 18 cm = 16,6 (17 Stufen).

Ihr solltet also grundsätzlich 17 Stufen einplanen.

Steigungshöhe

Die Stufen müssen immer im gleichen Abstand zueinander gebaut werden, so dass keine Stolperfallen entstehen. Aus diesem Grund müsst ihr die tatsächliche Steigungshöhe eurer Treppe ermitteln. Dazu nehmt ihr die gleiche Formel und dreht sie um: Zu überwindene Höhe / Anzahl der Auftritte (Stufen) = tatsächliche Steigungshöhe.

Beispiel: Bei einer zu überwindenen Höhe von 300 cm und 17 zu verbauenden Stufen ergibt sich so eine tatsächliche Steigungshöhe von 17,65 cm.

Lauflänge

Zuletzt muss geklärt werden, ob die Treppe mit vorgegebener Anzahl an Stufen auch an den Platz passt, oder ob sie ggf. um die Ecke o.ä. laufen muss. Hierzu solltet ihr die Lauflänge der Treppe berechnen, im Prinzip ist das die horizontal betrachtete Gesamtlänge der Treppeneinheit. Die Formel setzt sich wie folgt zusammen: Auftrittsbreite (Tiefe der einzelnen Stufe) x Anzahl der Auftritte (Stufen) = Lauflänge. Als bequeme Auftrittsbreite werden 27 cm kalkuliert:

Beispiel: 27 cm x 17 = 459 cm

Die Lauflänge der Treppe beträgt also 4,59 Meter.

Passt die Treppe zu diesen Maßen nicht, könnt ihr gemäß DIN 18065 bestimmte geringfügige Abstriche bzgl. der Bequemlichkeit machen. Ist die Abweichung zu groß, solltet ihr eine andere Treppenform in Erwägung ziehen. Diese sind grundsätzlich nach der gleichen Formel berechenbar. Allerdings lohnt sich hier die Anfertigung einer Skizze.

Weiterführende Tipps

Die Deckenöffnung muss so kalkuliert und entworfen werden, dass sie entsprechend der DIN für eine Kopffreiheit von mindestens 2 Metern sorgt.

Berechnet die An- und Austritte so, dass sich ein Treppenschutzgitter anbringen lässt.

Berücksichtigt mögliche Türen in der Nähe der Treppe. Lasst genug Raum direkt vor dem Antritt und nach dem Austritt. Liegen Türen und Treppe zu dicht beieinander, kann es zu unbequemen oder gar gefährlichen Situationen kommen.

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